Nicht vergessen: E-Mail-Adresse muss ins Impressum

Das Impressum ist ein unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Webseite. Es dient in erster Linie der Angabe, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Je nach Medium und Gesetzeslage werden neben Autor, Herausgeber oder Redaktion noch weitere Informationen benötigt, z.B. steuerliche Angaben.

Das Impressum muss immer leicht aufzufinden sein und für jeden Nutzer unmittelbar erreichbar – hier bietet sich natürlich ein Menüpunkt “Impressum” an. Alle elektronischen Medien, die Informationen enthalten und zu einem Publikum kommunizieren, sogenannte “Telemedien”, sind zu einem Impressum verpflichtet (das gilt übrigens auch für Facebook!). Es kann gerade im Internet immer wieder einmal zu Abmahnungen kommen, und gerade das Impressum bietet hier einige Angriffspunkte.

E-Mail-Adresse ist im Impressum offiziell Plichtangabe
Das Impressum aller geschäftsmäßigen Webseiten muss laut §5 des Telemediengesetzes den vollständigen Namen und die Anschrift der Niederlassung und des Vertretungsberechtigten enthalten, sowie Informationen wie Aufsichtsbehörde, Registernummer, Umsatzsteuer-ID und weitere Angaben. Neu aber ist, dass nun auch “Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen” erforderlich sind: “einschließlich der Adresse der elektronischen Post“.

E-Mail-Adresse bei Webseiten sogar noch wichtiger als die Faxnummer
Der Grund dafür ist simpel: Jeder Internetnutzer hat eine E-Mail-Adresse, wohingegen Faxgeräte nicht selbstverständlich sind. Der Kostenpunkt ist ein weiteres Argument, da die Kontaktaufnahme per E-Mail keine zusätzlichen Kosten erfordert. Dasselbe gilt für die Telefonnummer. Hier kommt hinzu, dass das geschriebene Wort besser dokumentierbar ist, als ein Telefonat. Ein Kontaktformular ist zwar sehr praktisch für den Anwender, ersetzt die E-Mail-Adresse jedoch nicht, denn die Zeichenzahl ist begrenzt und es können keine Dateien angehängt werden, weswegen die E-Mail-Adresse im Impressum unverzichtbar ist. Verstöße gegen das Telemediengesetz werden abgemahnt. Das Argument, dass zu viel Spam in das Postfach komme, wird vom Gesetzgeber übrigens nicht anerkannt.

Selbstverständlich können Sie davon ausgehen, dass unsere Media Company hierzu immer auf dem neusten Stand ist und alle rechtlichen und sicherheitstechnischen Kriterien stets berücksichtigt.


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