Neues Gesetz bringt Änderungen für Onlinehändler

Falls Sie einen Onlineshop betreiben, betrifft auch Sie das neue Gesetz zum Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. Seit dieser Woche dürfen Sie 40 Euro Mahnpauschale von säumigen Geschäftskunden verlangen. Verbraucher haben jetzt jedoch ebenfalls das Recht, diesen Betrag von Ihnen zu fordern. Dazu kommt es, wenn Sie sich mit der Rückerstattung zu viel Zeit lassen. Wegen der neuen Regelungen müssen Sie zudem Ihre AGB anpassen. Unsere Media Company weist Sie auf solche Gesetzesänderungen hin und sagt Ihnen, was deswegen zu tun ist.

Änderungen für Onlinehändler:

Wie berichtet, wollen EU und Bundesregierung die Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr verbessern. Daher ist am 29.07.2014 ein Gesetz in Kraft getreten, das Händlern nun das Erheben einer Mahnpauschale zugesteht. Wenn ein Firmenkunde nicht zahlt, haben Sie ein Anrecht auf eine Pauschalgebühr von 40 Euro.

Doch auch Sie müssen unter Umständen eine solche Pauschale zahlen: Dann nämlich, wenn Ihr Kunde mit einem Widerruf Erfolg hat und Sie die Rückerstattung zu lange hinauszögern. In diesem Fall kommen zum zu erstattenden Kaufpreis weitere 40 Euro dazu. Zur Zahlung sind Sie aber weiterhin nur verpflichtet, wenn Sie Ihre Ware zurückerhalten haben. Ansonsten gilt das Zurückbehaltungsrecht.

Onlinehändler sollten aber nicht nur auf diese Gesetzesänderung beim Widerruf reagieren. Auch die AGB müssen wegen der neuen Zahlungsfristen im B2B-Bereich aktualisiert werden. Am besten lassen Sie Ihre AGB von einem Juristen dahingehend überprüfen. Das neue Gesetz gilt für alle Verträge, die nach dem 29. Juli 2014 geschlossen werden. Welche Änderungen es noch mit sich bringt, können Sie im Bundesgesetzblatt online nachlesen.

Wer sich bei der Rückerstattung an die vorgeschriebene Frist hält und seine AGB auf den neusten Stand bringt, hat nichts zu befürchten. Unsere Media Company aus Düsseldorf informiert Ihre Partnerunternehmen sofort, wenn Sie von einer Gesetzesänderung betroffen sind. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zum Online-Handel oder unserem Onlineshop-System haben.


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