E-Mail-Adresse gehört in die Kontaktdaten im Onlineshop

An der Angabe der Kontaktdaten im Onlineshop führt kein Weg vorbei. Wenn Sie Ihren Kunden nur ein Formular für die Kontaktaufnahme anbieten, reicht das nicht. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. Unsere Media Company gibt gerichtliche Beschlüsse wie diesen an ihre Partnerunternehmen weiter. Denn nur mit einer rechtssicheren Webpräsenz sind Sie vor Abmahnungen gefeit.

Relevanz der Kontaktdaten im Onlineshop:

Die Betreiber mancher Onlineshops geben auf ihrer Webpräsenz keine E-Mail-Adresse an. Der eine fürchtet sich vor einer Flut von Spam-Mails, der andere hält das Kontaktformular für ausreichend. Welcher Grund auch immer hinter dem Verzicht auf die Mail-Adresse steht: Sie müssen sie in Ihrem Onlineshop bereitstellen. Ein E-Mail-Konto voller Spam-Mails müssen unsere Partnerunternehmen wegen der Adressangabe nicht befürchten: Die Müll-Mails halten wir mit unseren intelligenten Spam-Filtern von Ihnen fern.

Wie die Nachrichtenagentur dpa nun meldete, lässt das Telemediengesetz keinen Ersatz für eine E-Mail-Adresse zu. Auch eine Telefon- oder Faxnummer genügt nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin nicht. Dieses begründete die E-Mail-Pflicht damit, dass es sich bei einem Formular schlecht überprüfen ließe, ob die Einträge ihr Ziel erreicht haben oder nicht.

Die Webpräsenzen unserer Media Company aus Düsseldorf erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. Wir erstellen beispielsweise ein rechtssicheres Impressum für Sie. Sprechen Sie uns ruhig an, wenn Sie eine Frage zu Ihrem Onlineshop oder E-Mail-Konto haben.


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