Button-Lösung: Neue Richtlinien für Online-Shop-Betreiber ab August

Betreiber von Online-Shops müssen schnell handeln: Im März 2012 wurde die sogenannte „Button-Lösung“ zum Schutz vor Kostenfallen im Internet von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.

Das zugehörige Gesetz tritt schon zum 1. August 2012 in Kraft und lässt Online-Shop-Betreibern somit wenig Zeit, Änderungen durchzuführen, die Sie vor einer eventuellen Abmahnung und ungültigen Verträgen schützen.

Was ist die „Button-Lösung“?
Die „Button-Lösung“ soll Verbraucher, die in Online-Shops kaufen, davor schützen, unwissentlich etwas zu kaufen oder zu abonnieren. Dafür sollen die Bestell-Buttons entsprechend beschriftet werden. Der Button, den man anklickt, wenn man eine Bestellung abschickt, soll unmissverständlich klar machen, dass man danach auch eine Zahlung leisten muss.

Was heißt das für den Shop?
Das heißt konkret: Ein Button, auf dem „Bestellen“ oder „Bestellung abschicken“ steht, ist ab August nicht mehr gültig. Als Beschriftung würde sich stattdessen „Kostenpflichtig bestellen“, „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtigen Vertrag abschließen“ eignen. Der Button muss gut lesbar sein und darf keine Zusätze zur Beschriftung enthalten.

Direkt oberhalb des Bestell-Buttons müssen ab August relevante Informationen zum Bestellvorgang zu finden sein. Dazu gehört eine genaue Beschreibung des Produkts, der Gesamtbetrag inklusive Versand- und Lieferkosten sowie eventueller Steuern und die Mindestlaufzeit, wenn ein Dauerschuldverhältnis eingegangen wird.  Der Button darf nicht über diesen Informationen stehen. Der Verbraucher muss sozusagen gezwungen werden, die Details zur Bestellung zu lesen, bevor er diese mit dem Klick auf den Button abschließt.

Gilt die „Button-Lösung“ für alle Arten von Kaufverträgen?
Nein, die Button-Lösung gilt nur für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Kaufvorgänge zwischen Unternehmen sind von der Neuerung nicht betroffen. Auch Verträge, die individuell – zum Beispiel per Email – ausgehandelt werden, sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen.

Was kann passieren, wenn ein Online-Shop seinen Bestellvorgang nicht anpasst?
Wenn die Bestell-Buttons ab dem 1. August 2012 nicht den neuen Richtlinien entsprechen, kommt kein gültiger Vertrag zustande und der Unternehmer kann kein Geld vom Verbraucher einfordern. Weiterhin kann der Online-Shop-Betreiber im Rahmen des Wettbewerbsrechts abgemahnt werden.

Wenn Sie als Online-Händler rechtliche Auseinandersetzungen ab dem 1. August verhindern möchten, sollten Sie sich also schleunigst daran machen, Ihre Buttons zu überarbeiten. Vertragspartner der Media Company brauchen sich keine Gedanken zu machen – wir regeln alles für Sie. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren!

Was halten Sie von der „Button-Lösung“? Haben Sie Ihren Shop schon angepasst?


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