Recht: Internet gehört zur Lebensgrundlage

Recht: Internet gehört zur Lebensgrundlage
Ethernet-Kabel

Wenn der Internetzugang wegen eines Fehlers des Anbieters nicht funktioniert, hat ein Benutzer Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs entschieden.

Der Zugang zum Internet sei auch im privaten Bereich von zentraler Wichtigkeit für die Lebensführung, heißt es im Urteil. Die Konsequenz der Entscheidung: Bei Ausfall der Internetverbindung besteht nun Anspruch auf Schadenersatz, gleiches gelte übrigens auch für den Telefonanschluss. Vorherige Instanzen hatten anderweitig geurteilt, weswegen das aktuelle Urteil ein großes Medienecho nach sich gezogen hat. Wie hoch der Schadensersatz kalkuliert werden kann, steht nicht fest und muss individuell entschieden werden.

Hintergrund des Grundsatzurteils war die Klage eines Mannes gegen 1&1, weil er zwei Monate seinen Internetanschluss nicht nutzen konnte. Mit dieser wegweisenden Entscheidung dürfte der Druck auf Provider zunehmen, denn es ist nicht selten, dass Nutzer einige Zeit auf eine einwandfrei funktionierende Internetverbindung warten müssen.


Thumbnail Image: Ethernet von DeclanTM via CC BY 2.0


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