Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Betroffen sind vor allem Online-Shops und Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Bestellungen oder Buchungen.
Beispiel
Ein Online-Shop für Gartenmöbel muss sicherstellen, dass Menschen mit Sehbehinderung Produkte per Screenreader finden, in den Warenkorb legen und bezahlen können.
Worauf es ankommt
Als Maßstab dient in der Praxis die WCAG auf Stufe AA. Dazu gehören ausreichende Kontraste, Alt-Texte, Bedienbarkeit per Tastatur und verständliche Formulare. Zusätzlich ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit nötig. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.