EU senkt Höchstpreise für Mobilfunknutzung im Ausland

Sie nutzen Ihr Smartphone bei einer Geschäftsreise oder im Urlaub und erhalten dafür eine saftige Rechnung. Und das, obwohl sie Ihr mobiles Endgerät kaum genutzt haben. Kennen Sie das? Seit Monatsbeginn profitieren jedoch gerade Smartphone-Nutzer von einer Deckelung der Roaming-Gebühren im EU-Ausland. Unsere Media Company informiert ihre Partnerunternehmen regelmäßig über solche Neuigkeiten aus der Welt des mobilen Internets. Denn immer mehr mobile Nutzer greifen beispielsweise über eine WebApp auf Webinhalte zu.

Mobilfunknutzung im Ausland:

Wer öfter mal geschäftlich im Ausland ist und auf seinen mobilen Internetzugang angewiesen ist, kann sich über die neuen Höchstpreise freuen. Denn seit dem 1. Juli 2014 darf die Nettogebühr pro Megabyte 20 Cent nicht überschreiten. Das ist weniger als die Hälfte des bisherigen Maximalpreises von 45 Cent.

Falls Sie zur Gruppe der Vielnutzer gehören, kann sich ein entsprechender Auslandstarif für Sie lohnen. Die sogenannten Power-User fahren mit einem solchen Tarif in der Regel besser. Eine neue Gesetzgebung wie die aktuelle Preisdeckelung kann allerdings dazu führen, dass ein älterer Auslandstarif auf einmal keinen Vorteil mehr bringt. Eine komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren wird jedoch frühstens im Dezember 2015 kommen.

Durch die Senkung des Höchstpreises im Ausland dürfte die mobile Internetnutzung dort zunehmen. Ein weiterer Grund, sich für die WebApp unserer Media Company aus Düsseldorf zu entscheiden. Die erleichtert Ihren Kunden den mobilen Zugriff auf Ihre Webinhalte ungemein. Sprechen Sie uns an, wenn man Ihre Angebote auch unterwegs bequem sehen soll.


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