Diese Gesetzesänderungen kommen bald auf Online-Händler zu

In knapp einem Monat gelten neue Regeln für den Online-Handel: Am 13. Juni 2014 tritt die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie mit sofortiger Wirkung in Kraft. Wer einen Onlineshop betreibt, muss dann beispielsweise Änderungen im Widerrufsrecht beachten. Die Media Company bietet ihren Partnerunternehmen rechtssichere Online-Shops. Unsere Partner müssen also trotz der Gesetzesänderungen nicht aktiv werden. Damit Sie trotzdem im Bilde sind, werden wir Ihnen die einzelnen Neuerungen in diesem Artikel kurz erläutern.

Sie vertreiben Ihre Ware (auch) über einen Webshop? Dann wirkt sich die neue EU-Richtlinie auf Ihr Geschäft, insbesondere die Bereiche Widerruf, Zusatzleistungen, Informationspflichten und Zusatzkosten aus. Hier stellen wir Ihnen die Neuregelungen im Einzelnen vor:

  • Widerruf
    Ihre Kunden haben zukünftig europaweit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wenn diese von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, reicht die Rücksendung der Ware nicht mehr aus. Der Verbraucher muss darüber hinaus eine Widerrufserklärung per E-Mail, Fax oder Brief an den Händler schicken. Anschließend muss die Ware innerhalb von zwei Wochen an den Verkäufer zurückgeschickt werden. Für die Rücksendekosten kommt nach der neuen Regelung der Kunde auf.
  • Informationspflicht
    Ein Online-Händler muss seine Kunden unübersehbar über den Preis eines Produkts informieren. Diese bestätigen mit dem Klick auf eine Schaltfläche, dass sie den Preishinweis gesehen haben. Erst dann ist eine verbindliche Bestellung möglich.
  • Zusatzleistungen
    Wahrscheinlich haben Sie auch schon einmal ein Online-Formular vor sich gehabt, indem Häkchen schon gesetzt waren. Solche Voreinstellungen verbietet das Verbraucherrecht künftig. Die ungewollte Bestellung einer Zusatzleistung wegen einer voreingestellten Auswahl ist dann ungültig.
  • Zusatzkosten
    Kosten, die für bestimmte Zahlungsarten wie die Kredikartenzahlung anfallen, können Sie weiterhin an Ihre Kunden weitergeben. Falls Ihnen jedoch keine Kosten entstehen, dürfen Sie Ihrer Kundschaft auch keine Zusatzkosten berechnen.

Das Onlineshop-System unserer Media Company aus Düsseldorf erfüllt die rechtlichen Anforderungen. Das gilt jetzt und wird auch nach dem 13. Juni der Fall sein. Wir erstellen für unsere Partnerunternehmen rechtssichere Lösungen wie etwa Webpräsenzen mit einem korrekten Impressum. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich nicht mit Rechtsfragen herumschlagen wollen.


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