Datenspeicherung: David hat Goliath besiegt

Datenspeicherung: David hat Goliath besiegt

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Datenspeicherung von europäischen Nutzern ist in den Vereinigten Staaten nicht sicher! Nutzerdaten können nicht länger von amerikanischen Firmen ohne Weiteres in die USA übermittelt und dort gespeichert werden.

Alles zur Datenspeicherung in den USA und das Urteil dazu:

Jeder hinterlässt Spuren im Internet. Wer auf Facebook beispielsweise bei einem Video auf „Gefällt mir“ drückt, übermittelt Facebook Informationen über sich selbst. Die werden von den Firmen an Server in Amerika übertragen. Was dann damit passiert, wurde durch die Enthüllungen von Edward Snowden bekannt: Geheimdienste haben Zugang zu diesen Informationen und nutzen diese für ihre Recherchen.

Angerollt wurde dieser Prozess durch einen österreichischen Datenschutz-Aktivst. Ihm wurde nun zugesprochen, dass Facebook die Übermittlung seiner persönlichen Daten unterbinden muss.

Inwiefern sind die Daten in den Vereinigten Staaten nicht sicher?
Die Richtlinien zur Datenspeicherung in den USA weichen von denen in Europa ab. Das bedeutet, dass die Form und der Umfang der weiter gebenden Daten gegen europäische Vorlagen verstoßen. Somit sind die Daten, dem Gerichtsurteil zufolge nicht sicher aufbewahrt in Amerika, da beispielsweise Geheimdienste Zugriff darauf haben.

Können nun keine persönlichen Daten mehr in die USA übermittelt werden?
Doch! Zwar ist das „Safe-Harbor“-Abkommen“, was den leichten Austausch der Daten zwischen Europa und den USA ermöglichte gekippt, jedoch gelten auch andere Vorschriften zum Datenschutz, die nun greifen. Seit 1995 gilt eine europäische Datenschutz-Grundverordnung, die besagt, dass die Informationen an Drittländer übermittelt werden können, wenn dies unter der Einwilligung der Nutzer geschieht.

Wen betrifft diese Entscheidung?
Wenn Sie Kunde von eines der mehr als 4400 amerikanischen Unternehmen sind, betrifft dieser Beschluss auch Sie. Darunter sind Großkonzerne wie Facebook, Apple, Amazon, Google, Ebay und viele mehr.

Was bedeutet das konkret im Fall Facebook?
Bei jeder Anmeldung in dem sozialen Netzwerk müssen die AGBs eingewilligt werden. Diese besagen, dass personenbezogene Daten in die USA weitergeleitet und dort auch verarbeitet werden. Also werden weiterhin Ihre persönlichen Informationen in die Staaten übermittelt. Jedoch ist nach dem Urteil damit zu rechnen, dass dieses Verfahren auf den Prüfstand kommt.

Wenn Sie Fragen haben, wie Sie Ihre Daten im Internet schützen können, helfen wir von der Media Company Ihnen gerne weiter. Wir bleiben für Sie am Thema dran und informieren Sie über Neuigkeiten


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