Abmahngefahr: Xing-Impressum laut Gericht unzulässig

Das soziale Netzwerk Xing nutzen über 10 Millionen Mitglieder vorrangig für berufliche Zwecke. Wenn auch Sie dort angemeldet sind, besteht nun Handlungsbedarf: Das Landgericht Stuttgart hält das Standard-Impressum der Nutzerprofile nämlich für unzureichend. Unsere Media Company sorgt mit einem rechtssicheren Impressum für abmahnsichere Webpräsenzen ihrer Partnerunternehmen. Für einen ausreichenden Schutz vor Abmahnungen müssen Sie bei Xing jedoch selbst etwas tun. Wir sagen Ihnen wie.

Xing-Impressum – Handeln Sie jetzt

Man könnte annehmen, dass die Impressumsfunktion von Xing die Rechtssicherheit Ihres Unternehmensprofils bereits garantieren würde. Dem ist aber nicht so. Der kleine Link zum Impressum auf Ihrer Webpräsenz, den Xing anbietet, ist für das LG Stuttgart zu wenig. Dort entschied ein Richter, dass dieser Verweis zu schwer zu finden sei. Ein durchschnittlicher Xing-Nutzer würde das Impressum am Ende der Profilseite nicht im Blick haben.

Was ist also zu tun? Der Anwalt Thomas Schwenke empfiehlt, einen weiteren Link zum Impressum in der Profilbeschreibung zu platzieren. Dieser sollte sich an einer gut sichtbaren Stelle und ganz oben in der Beschreibung befinden. Ein gutes Beispiel liefert die Xing-Profilseite unserer Media Company.

Das Risiko von Abmahnungen wegen eines nicht rechtskonformen Impressums wird leider häufig unterschätzt. Unsere Media Company aus Düsseldorf nimmt diese Gefahr jedoch ernst und schützt ihre Partnerunternehmen mit rechtlich einwandfreien Webpräsenzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie keine Angst vor Abmahnungen haben wollen.


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