4 wichtige Tipps für Ihre Produktbeschreibungen

Die Produkte, die in Online-Shops angeboten werden, müssen vollständig und korrekt beschrieben werden. Sie beschreiben Ihre Produkte ansprechend und wahrheitsgetreu, außerdem gilt es folgende 4 Tipps zu beachten, um auch rechtlich abgesichert zu sein:

Tipps für Ihre Produktbeschreibungen:

1. Geben Sie Acht auf Urheberrechte!
Verzichten Sie auf die Verwendung urheberrechtlich geschützter Begriffe. Wenn Unklarheit herrscht, haben Sie bei der Registerauskunft des Patentamtes die Möglichkeit herauszufinden, ob der von Ihnen gewählte Begriff markenrechtlich geschützt ist. Auch Werbeslogans können geschützt werden.

2. Diese Informationen müssen mit rein
Dem Kunden müssen die Gesamtkosten von Anfang an klar sein. Dafür geben Sie alle Preise inklusive der gesetzlich vorgegebenen Mehrwertsteuer an und vermerken zusätzlich, dass alle Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben sind. Falls Versandkosten anfallen, geben Sie auch diese gut sichtbar an, oder verlinken zu einer Versandkostenauflistung auf Ihrer Seite. Das gleiche gilt auch für Versandkosten ins Ausland. Eine spätere Absprache der Versandkosten auf Anfrage ist unrechtmäßig.

Auf dem Bestellbutton muss für den Kunden klar ersichtlich sein, dass er sich zu der Zahlung verpflichtet. Achten Sie unbedingt auf eine eindeutige Formulierung, denn ein einfaches „Jetzt bestellen“ erfüllt diese Anforderungen nicht. Dadurch verlieren Sie einerseits den Anspruch auf Bezahlung der Ware, andererseits besteht kein Anspruch die Ware zu versenden.

3. Wann ein Grundpreis angegeben werden muss
Der Grundpreis des angebotenen Produkts gehört ebenfalls in die Produktbeschreibung, wenn der Preis des Produkts anhand von Maß oder Gewicht ermittelt wird. Damit wird gewährleistet, dass der Verbraucher die Preise verschiedener Produktgrößen miteinander vergleichen kann.

4. Artikelgruppen
Die Einteilung in Artikelgruppen hat mehrere Gründe. Zum einen wird die Suche nach gewünschten Produkten erleichtert, zum anderen bestehen für eine Vielzahl von Artikelgruppen Sonderregelungen. So beispielsweise bei Nahrungsmitteln, Spirituosen oder Spielzeugen, um nur einige Artikelgruppen zu nennen.

Bei Rückfragen zu Produktbeschreibungen oder Ihrem eigenen Webshop stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sie spielen mit dem Gedanken für Ihr Unternehmen einen Webshop einzurichten? Sprechen Sie uns an!


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