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EU geht mit Mahnpauschale gegen säumige Auftraggeber vor

Manche EU-Maßnahmen erscheinen wenig sinnvoll. Über die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug kann man das nicht sagen. Sie hat das Ziel, die Zahlungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. 

Vor allem Dienstleister und Lieferanten von öffentlichen Einrichtungen müssen häufig monatelang auf eine Bezahlung warten. Sie werden den Gesetzentwurf begrüßen, mit dem die Bundesregierung die EU-Vorgabe erfüllen will. Weil es bislang keine verbindlichen Vorschriften über maximale Zahlungsfristen gab, konnten mächtige Auftraggeber Dienstleister und Lieferanten finanziell unter Druck setzen.

Das neue „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ soll ins Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden.

Hier die bedeutendsten Neuregelungen zum Thema Mahnpauschale in Kurzform:

Das Bundeskabinett hat die neuen Regelungen im April 2014 beschlossen. Wegen der Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat wird mit den Gesetzesänderungen noch in diesem Jahr gerechnet. Die Bestimmungen werden allerdings nur für Verträge gelten, die nach dem Inkrafttreten der neuen Regelungen abgeschlossen werden. Für schon bestehende „Dauerschuldverhältnisse“ sollen die neuen Fristen ab dem 1. Juli 2015 gelten.

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